Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Verfassungswidrigkeit der der Grundsteuer zugrunde liegenden, veralteten Einheitswerte festgestellt und dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu schaffen. Alle Immobileneigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" einreichen.
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